E L E N A ist kein schüchternes SchulkindEin Einschnitt in die Selbstbestimmung 
Elena hört sich so an wie ein kleines schüchternes Schulmädchen.
Nein, es steht für den elektronischen Entgeltnachweis.
Die Gehaltsnachweise werden nicht nur wie bisher den Angestellten ausgehändigt, sondern noch an einer zentralen Speicherstelle und dort für 5 Jahre gespeichert.
Behörden können mit dem Einverständnis des Betroffenen die Daten online abfragen.
Wir sind alle davon betroffen!
Warum hat man dies eingeführt und geändert?
Die Bundesregierung sieht die Einführung eines elektronischen Entgeltnachweises als Bürokratieabbau für die Arbeitgeber, die nicht mehr für jede Institution (Jobcenter, Wohngeldstelle usw.) Lohnbescheinigungen ausstellen müssen. Nach dem Motto: weniger Bürokratie und mehr Effizienz!
Ab wann wird es statt finden?
Seit Anfang dieses Jahres, wurde begonnen die Datenübertragung zu vollziehen und ab dem 01.01.2012 soll das Verfahren in der Praxis angewendet werden. Ja, diese Daten werden jetzt erstmal zwei ganze Jahre gespeichert und gesammelt. Warum diese solange gespeichert werden, weiß keiner so genau, man geht davon aus, dass durch den Beginn der ernormen Datenerhebung diese Zeit notwendig ist.
Datenschützer und Gewerkschaften gegen ELENA
Die Gewerkschaften, der Bundesdatenschutzbeauftragte, sowie die Datenschutzbeauftragten verschiedener Bundesländer haben bereits ihre Bedenken gegen das Verfahren geäußert.
Wir kritisieren ebenfalls diese unmäßige Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten. Dies ist für den Bürokratieabbau nicht erforderlich und im geplanten Umfang auch keinesfalls gerechtfertigt. Der Aufbau der zentralen Datenbank mit derartigen privaten Informationen widerspricht dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Der Bundesvorstand erklärt hierzu:
"Da werden zentral sensible Daten auf Vorrat gespeichert, die zu über 90 Prozent nicht benötigt werden, es steht zu befürchten, dass bald auch andere Stellen versuchen werden, an diese Informationen zu gelangen."
Zur Speicherung der Teilnahme an rechtmäßigen oder illegalen Streiks oder ob Fehlzeiten am Arbeitsplatz berechtigt oder unberechtigt waren, meint der stellv. Bundesvorsitzende Wolfgang Rühlmann, "Damit habe ich doch größte Probleme. Bisher tauchen solche Informationen auf Gehaltsbescheinigungen nicht auf und ihre generelle Speicherung in einer zentralen Datei ist weder gesetzlich geboten noch wäre sie verfassungsrechtlich zulässig". Auch die Speicherung von Abmahnungen im Falle von Kündigungen hält er für höchst bedenklich.
Unsere Forderung an die Bundesregierung
Wir fordern die Bundesregierung auf, die Daten auf das notwendigste zu verringern, denn private Daten, wie eventuelle Fehlzeitgründe oder Kündigungen am Arbeitsplatz gehören nicht gespeichert.
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