Pressemitteilung
Pressemitteilung des Bundesverbandes vom 14.12.2009
OSZE-Beobachter geben den Grauen Recht
Bundeswahlausschuss nicht frei von Interessenkonflikten
Die OSZE-Beobachter kritisieren das Zulassungsverfahren zur Bundestagswahl. Die OSZE empfiehlt eine Reform des Wahlrechts. Das Verfahren sei auch nicht frei von Interessenkonflikten, da im Bundeswahlausschuss Vertreter der etablierten Parteien über die Zulassung von Mitbewerbern entscheiden.
Die Partei „DIE GRAUEN“ wurde nicht zur Bundestagswahl zugelassen, obwohl sie alle Unterlagen eingereicht hat. Nur der Bundeswahlleiter behauptete, er hätte ein Schreiben nicht erhalten. Die Partei hat sogar die nötigen Unterstützungsunterschriften in einigen Bundesländern eingereicht.
Die Beobachter beklagen auch das Wahlgesetz, das vor dem Wahltag keine gerichtliche Überprüfung der Wahlzulassung erlaubt. Hier werden die Rechte der Bürger eingeschränkt.
Die Partei DIE GRAUEN – Generationspartei, hatte vor gut zwei Monaten einen Wahlprüfungsantrag beim Ausschuss für Wahlprüfung im Deutschen Bundestag eingereicht. Somit wurde gegen das Ergebnis der Wahlen zum 17. Deutschen Bundestag Einspruch eingelegt.
Die Partei wurde zur Europawahl zugelassen, ebenfalls unter Prüfung der Parteieigenschaften, deshalb erscheint die Entscheidung des Bundeswahlleiters schlichtweg rechtswidrig.
Die Entscheidung des Bundeswahlleiters verstößt gegen den Grundsatz der formalen Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien.
Der Bundesvorsitzende Michael Schulz erklärt hierzu:
Jetzt haben wir ja den Bericht von den OSZE-Beobachtern. Der sagt deutlich das, was ich zum damaligen Zeitpunkt schon kritisiert habe. Es kann nicht sein, dass wir keine Möglichkeit haben vor dem Wahltag eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. In dem Ausschuss sitzen nun mal die etablierten Parteien aus dem Bundestag. Es ist doch klar, dass die Etablierten Ängste der Machtverluste haben, denn auch kleine Parteien sägen an den Stühlen von den Abgeordneten.
Wir haben vor gut zwei Monaten eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Deutschen Bundestag eingereicht und bis heute keine Entscheidung gehört. Die Bundestagsabgeordneten werden über die Beschwerde abstimmen. Es handelt sich auch hier um einen Interessenkonflikt.
Ich gehe davon aus, dass wir kein Recht erhalten und es nicht zur neuen Bundestagswahl kommt, denn die Sitzverteilung im Bundestag könnte anders ausgehen und es gäbe vielleicht keine schwarz-gelbe Koalition.
Wenn jedoch die einzelnen Abgeordneten, die letztendlich über diesen Antrag und somit über sich selbst und teilweise ihrer Existenz wahrheitlich demokratisch entscheiden, muss der Antrag Erfolg haben.
Im nächsten Schritt werden wir dann allerdings prüfen, ob wir erneut vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Nur diese Entscheidungen dauern Jahre und dann haben wir schon 2013 und die nächste Wahl steht vor der Tür.
Wir werden weiterhin für unsere Wählerinnen und Wähler kämpfen.
Durch die Entscheidung des Bundeswahlausschusses zur nicht Anerkennung der Partei hat das zur Folge, dass diese Vereinigung nicht an der Wahl teilnehmen kann. So beeinträchtigt dies den Grundsatz der Offenheit der Wahl. Nach Artikel 21 Abs. 1 Grundgesetz wirken Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mit, ihre Gründung ist frei.
Die Entscheidung über den Wert des Programms einer politischen Partei und über ihre Möglichkeiten an der Bildung des Staatswillens mitzuwirken, ist den Wählern vorbehalten. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung so gesehen.
Nach Aussagen des Bundeswahlleiters hätte die Entscheidung nicht revidiert werden können. Und das ist einfach die Unwahrheit, denn nach dem Kommentar Bundeswahlgesetz § 28 Absatz 2 Satz 5 hätte bis zum 52. Tag vor der Wahl der Ausschuss eine einmal getroffene Entscheidung korrigieren können.
Danach ist aufgrund der mitgeteilten Tatsache die Nichtzulassung rechtswidrig.
Der Bundeswahlleiter hat somit eine verfassungsfeindliche Gesinnung gezeigt und sollte die entsprechenden Konsequenzen erfahren.
Denn unsere Partei hätte auf die konkrete Mandatsverteilung Einfluss gehabt, welches aus dem grundsätzlichen Verlust der „großen“ Parteien und dem Zuwachs bei den „kleineren“ Parteien ersichtlich ist.
Wir erwarten jetzt die Entscheidung des Bundestages.
Pressemitteilung vom 26.10.2009
Koalitionsvertrag…
Vorboten des Kahlschlags
Wir sollen für die Pflege künftig einen festen Euro-Betrag extra zahlen. Bei der Gesundheit ist über die Zusatzkosten der Einstieg in die Kopfpauschale beschlossen. Arbeitgeber können sich weiter aus der Verantwortung für soziale Sicherheit verabschieden. Viele Erwerbslose zahlen drauf, weil mehr pauschale ALG-II-Leistungen Kürzung heißt.
Schwarz-Gelb hat sich auf Verschlechterungen für große Teile der Bevölkerung verständigt. Und verkauft sich gleichzeitig als Koalition der Wohltätigen: Sie verspricht 20 Euro mehr Kindergeld und 30 Euro mehr für Kinder reicher Eltern. Mehr Schonvermögen bei Hartz IV, das aber nur wenigen nützt. Keine sittenwidrigen Löhne, die aber zwei Euro pro Stunde ermöglichen. Steuersenkung, von denen vor allem Unternehmer und Reiche profitieren.
Angesichts der Krise sind die Einschnitte noch verhalten. Der Einbruch bei Wachstum und Beschäftigung kostet die öffentlichen Kassen hunderte Milliarden Euro. Bisher hat die Koalition nur erfolglos versucht, einen Teil davon in den Schatten zu schieben. Bisher! Im Mai 2010 will Rüttgers in Nordrhein-Westfalen wieder Ministerpräsident werden. Und Merkel die Mehrheit im Bundesrat behalten. Danach ist viel Zeit für Streichorgien. Und dann wird sich entscheiden, wer für die Krise zahlt.
Für uns gilt: Nicht noch mehr Umverteilung. Profiteure zur Kasse! Dafür müssen wir Druck machen.
Mit der Bitte um Weiterverteilung, Landesvorsitzender Norbert Raeder
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Pressemitteilung vom 22.10.2009
Norbert Raeder als Landesvorsitzender bestätigt.
Mit nur einer Gegenstimme wählten die Mitglieder des Berliner Landesverbandes, der Partei “Die Grauen”, am Samstag den 17. Oktober 2009, Herrn Norbert Raeder erneut zu ihrem Landesvorsitzenden.
in seiner Antrittsrede überraschte er gegenüber seinen Mitgliedern mit der Aussage, dass er als Bundesvorsitzender somit nicht mehr zur Verfügung stehe und er für diese Position auch nicht mehr erneut kandidieren werde.
Norbert Raeder sagt, “Man muss Prioritäten setzen... Berlin und mein Kiez “Reinickendorf” liegen mir deutlich mehr am Herzen als ein bloßer Titel eines Bundesvorsitzenden”. Er betonte hierbei das die Bezirks- und Landespolitik seine erklärten Ziele seien und er sich nun mit dieser Entscheidung vermehrt für die Menschen in seiner Stadt und vor allem für die Menschen in seinem Bezirk einsetzen kann. Erfolgs- und Zielorientiert werde er nun den Landesverband Berlin, mit dann 12 starken Kreisverbänden, wie schon im Jahre 2006 in den Berliner Landtags- und Kommunalwahlkampf 2011 manövrieren.
Der gesamte neu gewählte Landesvorstand des Landesverbandes Berlin
wird, nach seiner konstituierten Sitzung in gut zwei Wochen, mit allen seinen gewählten Personen und ihren dazugehörigen Aufgabengebieten der Öffentlichkeit vorgestellt.
Nachtrag:
Vorstand des Landesverbandes Berlin
1.Vorsitzender: Norbert Raeder
stellvertretende Vorsitzende:
Herr Michael Schulz , Frau Eveline Mairose
Schatzmeisterin:
Frau Ursula Schade
stellvertretende Schatzmeisterin:
Frau Irmgard Schade
erweiterte Vorstandsmitglieder:
Andreas Busse
Dirk Schumacher
Thomas Harder
Wolfgang Rühlmann
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